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Panoramabild von Saabrücken von oben mit dem historischen Rathaus St. Johann

Wohnkosten müssen vollständig übernommen werden

Das aktuelle Gerichtsurteil zur neuen Grundsicherung ist aus Sicht der Linken ein wichtiges Signal für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die neue Regelung sollte die Übernahme der Wohnkosten bereits zu Beginn des Leistungsbezugs begrenzen. Das Sozialgericht Duisburg hat diese Begrenzung nun eingeschränkt: 

„Eine Wohnung ist kein Luxus, sondern die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben", erklärt David Amri, Kreisvorsitzender der Linken Saarbrücken. “Wer Menschen Leistungen zur Existenzsicherung gewährt, muss auch sicherstellen, dass sie ihre Wohnung behalten können. Nicht übernommene Wohnkosten dürfen nicht zu verschärfter Armut oder gar zu Wohnungslosigkeit führen.” 

Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt wie im Regionalverband Saarbrücken sei es lebensfremd, Leistungsberechtigte auf theoretische Mietobergrenzen zu verweisen, wenn entsprechender Wohnraum tatsächlich nicht verfügbar sei. Die Rechtsprechung macht deutlich, dass die tatsächliche Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigt werden muss. 

Manfred Klasen, Mitglied der Regionalverbandsfraktion der Linken betont die besondere Bedeutung des Urteils für den Regionalverband Saarbrücken: „Für uns im Regionalverband ist das Urteil von großer Bedeutung. Wir erleben seit Jahren, wie schwierig es für Menschen mit kleinen Einkommen und für Leistungsberechtigte ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wenn die öffentliche Hand nur einen Teil der tatsächlichen Miete übernimmt, werden Menschen faktisch aus ihren Wohnungen und damit aus ihrem sozialen Umfeld verdrängt. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen.“ 

Die Linke fordert deshalb, dass die tatsächlichen Wohnkosten vollständig übernommen werden, sofern Betroffene auf dem örtlichen Wohnungsmarkt keine zumutbare und tatsächlich verfügbare günstigere Wohnung finden können. Eine rein rechnerische Mietobergrenze reiche nicht aus.

 

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