Der Kreisverband DIE LINKE. Saarbrücken fordert die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer auf, den Kreislaufwirtschaft KrWG-Gesetzentwurf des Bundes in der abschließenden Bundesratsbefassung nicht mitzutragen, da ansonsten die kommunale Abfallwirtschaft massiv gefährdet wird.
Die Kreisvorsitzende Astrid Schramm sagt dazu: "In dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts sind deutliche Beeinträchtigungen für öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger durch gewerbliche Wertstoffsammlungen vorgesehen. Durch die vorgesehene Einschränkung des kommunalen Zuständigkeitsbereichs würde gewerblichen Entsorgern die Erfassung von lukrativen Wertstoffen aus privaten Haushalten deutlich erleichtert. Aufgabe und Pflicht der Kommunen bliebe die kostenintensive Beseitigung des Restmülls.Durch die Neuregelung würde der bisherige Kostenausgleich zwischen den Einnahmen aus der Wertstofferfassung und den Kosten der Restmüllentsorgung bei den Kommunen entfallen. Eine deutliche Erhöhung der Müllgebühren wäre die zwangsläufige Folge.
In einem neuen Kreislaufwirtschafts-Gesetz ist stattdessen die kommunale Hoheit über die Wertstoffsammlung und -verwertung aus privaten Haushalten als unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge sicherzustellen."
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 mit überwältigender Mehrheit den geplanten Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge zurückgewiesen und den KrWG-Entwurf an die Bundesregierung zurückgegeben. Dabei hat er sich die Kernaussage des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.06.2009 zu eigen gemacht, in der es heißt, „dass das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kein Einfallstor zur Etablierung paralleler privater Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen beim Hausmüll schaffen wollte“. Trotz dieses eindeutigen Bundesratsvotums hat die Bundesregierung dem Bundestag mit der Drucksache 17/6052 vom 06.06.2011 ihren Gesetzesentwurf vom 15.04.2011 erneut in nahezu unveränderter Fassung vorgelegt.