Als einen Sieg auf der ganzen Linie hat DIE LINKE. Kreisverband Saarbrücken das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder bezeichnet. Dass diese verfassungswidrig seien – wie vom Gericht festgestellt –, ergäbe sich aus der einfachen Ableitung aus der Regelleistung für Erwachsene. Kein Kind, so die stellvertretende Kreisvorsitzende Dagmar Trenz, könne von 211 Euro beziehungsweise 281 Euro für Jugendliche leben. Auch die geplante Erhöhung von 35 Euro für jüngere Kinder decke bei weitem nicht die nötigen Kosten. Das Thema sei im Saarbrücker Großraum von besonderer Relevanz, da hier mehr als 25 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien. Jetzt müsse sich die Verwaltungsspitze im Regionalverband für eine grundsätzliche Reform der sozialen Sicherung stark machen.
Gerade auch für Jugendliche sei die Festlegung von 80 Prozent des Erwachsenregelsatzes „ein Witz“, so der stellvertretende Kreisvorsitzende der LINKEN, Manfred Klasen. Heranwachsende bräuchten die gleichen Schuhe wie Erwachsene und die Nahrung übersteige oft die Kosten der Erwachsenen. Geradezu ein Skandal sei es, dass der niedrige Satz nicht nur bis zur Volljährigkeit gelte, sondern darüber hinaus für junge Erwachsende bis 25 Jahren. Die Städte und Landkreise, so auch der Regionalverband seien nun aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine generelle Anhebung der Sozialleistungen einzusetzen.
Kinder, Langzeitarbeitslose, Kleinrentner, Grundsicherungsbezieher und Geringverdiener dürften nicht länger in Armut leben. Eine Anhebung von Sozialleistungen und Renten in Verbindung mit einem gesetzlichen Mindestlohn sei auch zur benötigten Konjunkturbelebung dringend erforderlich. Davon könnten gerade auch Gebiete wie der Regionalverband Saarbrücken mit seiner überdurchschnittlichen Armut profitieren!