DIE LINKE.  Saar 


15. Juni 2008

Kreissatzung

· Der Antrag auf Vertagung der Satzungsdiskussion wird mehrheitlich abgelehnt.

 

· Die Versammlung beschließt mehrheitlich, den Satzungsänderungsantrag des Kreisvorstandes als Arbeitsgrundlage für die weitere Diskussion anzunehmen.

· Die Versammlung beschließt mehrheitlich (bei 10 Gegenstimmen), den vom Kreisvorstand vorgelegten Änderungsantrag zur Satzung mit den durch die vorangegangenen Beschlüsse erforderlichen Änderungen.

Quelle: http://www.dielinke-saarbruecken.de/politik/presse/detail/artikel/kreissatzung-1/